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Angst trifft Mut

... heißt die Ausstellung, die ab 25. November 2012 - dem Internationalen Tag "Nein zur Gewalt an Frauen" in den Kommunen des Landkreises Darmsadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt zu sehen sein wird. 12 Schaufensterpuppen zeigen symbolisch und beispielhaft wie von Gewalt betroffene Frauen ihre Situation mutig angegangen sind und heute ein freies, selbstbestimmtes Leben führen. Die Ausstellungsorte und Termine finden Sie in der Tagespresse."

Zehn Jahre Gewaltschutzgesetzt

25. November Internationaler Tag „Nein zu Gewalt an Frauen“

Die Abteilung für Chancengleichheit im Landkreis Darmstadt-Dieburg informiert.

Am 1. Januar 2012 jährte sich zum 10. Mal das Inkrafttreten des Gesetzes zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung, besser bekannt als Gewaltschutzgesetz. Die Schaffung eines Gesetzes, welches deutlich macht, dass der Täter gehen muss, hat zu einem verbesserten Schutz für von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kindern geführt und auch ein gesellschaftliches Umdenken erzeugt.

Lange Zeit wurden häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen und Kinder gesellschaftlich und politisch hingenommen. Es herrschte die Meinung, es handele sich hierbei um ein privates Phänomen, welches keiner juristischen und politischen Intervention bedürfe. Dies sollte sich durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz ändern. Politisch und gesellschaftlich wurde erkannt, dass häusliche Gewalt gegen Kinder und Frauen einen Großteil der gesellschaftlich auftretenden Gewalt ausmacht. Daran, dass das Thema häusliche Gewalt aus seiner Nische verschwand und endlich seinen Platz in der rechtspolitischen und juristischen Diskussion fand, haben maßgeblich interdisziplinäre Interventionsprojekte und frauenpolitische Vorarbeiten ihren Anteil.

Im Dezember 1999 wurde der erste Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beschlossen, zu dessen wesentlichen Bestandteilen auch das Gewaltschutzgesetz gehörte. Ziel dieses Aktionsplanes war es, Gewalt gegen Frauen durch ein Bündel von Maßnahmen auf unterschiedlichen Gebieten verhindern zu helfen. Wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzeptes ist die Verbesserung des Rechtsschutzes bei häuslicher Gewalt. Die Schwerpunkte des Aktionsplanes liegen außerdem in den Bereichen Prävention, Rechtssetzung, Kooperation zwischen Institutionen und Projekten, Vernetzung von Hilfeangeboten, Täterarbeit, Sensibilisierung von Fachleuten.

Netzwerk gegen häusliche Gewalt

Heute wird häusliche Gewalt von Fachkräften, Richterinnen und Richtern nicht mehr als innerfamiliärer Konflikt wahrgenommen, sondern als zu ahndendes Unrecht, das es auch zu verhindern gilt. Mit dem Gesetz ist ein deutliches Signal gesetzt, dass die Bekämpfung von häuslicher Gewalt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Auch in der Gesellschaft war dieser Wandel spürbar. Er wurde u.a. deutlich an steigenden Klientinnenzahlen in den Frauenhilfeeinrichtungen. Durch die Schaffung dieses Regelwerks wurde Betroffenen bewusst, dass das, was ihnen widerfahren ist, nicht die Normalität abbildet und zu ertragen ist, sondern Unrecht, aus dem sie sich befreien und welches sie ahnden lassen können.

Das Gewaltschutzgesetz hat zu einer gesellschaftlichen Umbewertung von häuslicher Gewalt geführt und betroffenen Frauen mehr rechtliche Möglichkeiten eingeräumt, vor häuslicher Gewalt zu entkommen. Polizeibeamte und -beamtinnen sind heute besser zum Thema häusliche Gewalt ausgebildet und arbeiten enger mit den Fachberatungsstellen zusammen. Insgesamt hat sich die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen und Einrichtungen verbessert.

Das „Netzwerk Gewaltschutz – Prävention und Schutz gegen häusliche und sexualisierte Gewalt an Frauen, Mädchen und Jungen in Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg“ steht für die Kooperation und Vernetzung kommunaler Hilfesysteme auf lokaler Ebene. Weitere Informationen zum Netzwerk Gewaltschutz gibt es bei den Geschäftsführerinnen Monika Abendschein, Abteilung für Chancengleichheit im Landkreis Darmstadt-Dieburg, und Edda Feess, Frauenbeauftragte der Stadt Darmstadt.

Weitere Informationen:
Abteilung für Chancengleichheit Landkreis Darmstadt-Dieburg,
Tel. 06151 / 881 1044, Mail: chancengleichheit@ladadi.de

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