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Mutter-Kind-Kuren: Ablehnungen häufen sich

In den letzten Jahren ist die Zahl der Mütter, denen Krankenkassen eine Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen bewilligten, drastisch zurückgegangen. So wurden knapp 40 Prozent aller Anträge auf Mutter-Kind-Kuren zunächst von den gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt; erst in Widerspruchsverfahren wurden dann vier von zehn Ablehnungen wieder zurückgenommen. Viele kurbedürftige Mütter verzichten wegen des Zeitaufwands lieber darauf, ihre Interessen durchzusetzen. So konnten die gesetzlichen Kassen allein 2004 rund 24 Prozent der Gesamtkosten für Vorsorgeleistungen einsparen. Daraufhin mussten im selben Jahr bereits 16 der bundesweit 107 Mütter- und Mutter-Kind- Einrichtungen schließen. Dies bestätigte das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMGS) im Zusammenhang mit einer parlamentarischen Anfrage der F.D.P. Das Müttergenesungswerk sieht aufgrund dieser rigorosen Sparmaßnahmen den Fortbestand der Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen massiv gefährdet.

Gesetzgeber fördert Kuren
Mit der 2002 beschlossenen Gesetzesänderung sind alle Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für Mutter-Kind-Kuren als Pflichtleistung zu übernehmen, sofern ein Krankheitsbild vorliegt. Damit hat der Bundestag ein eindeutiges Votum für die Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation ausgesprochen. Zusammen mit der Änderung wurde auch Vätern der Anspruch auf einen Reha-Aufenthalt eingeräumt. Die Anträge müssen mit einem ärztlichen Attest bei den Kassen direkt oder über eine Kurberatungsstelle eingereicht werden. Zuzuzahlen sind pro Kurtag seit 2004 10 Euro; zuvor waren es 9 Euro, und finanzielle Härtefälle waren befreit.

Erholungsbedürftige Frauen
Frauen, die eine Mutter-Kind-Kur beantragen, kommen oft aus sozial schwachen Verhältnissen: sie erziehen zumeist mehrere Kinder allein und pflegen zusätzlich noch Angehörige. Depressionen, Essstörungen und Krankheiten des Bewegungsapparates und der Atemwege sind die Folge der Überbelastung. Marion von Wartenberg vom Landes-Frauenrat Baden-Württemberg betont: »Langfristig rechnen sich die vielen Ablehnungen nicht, Krankheiten werden so chronisch. Dann kosten die Frauen wesentlich mehr Geld.« Mutter-Kind- Kuren dienen der Vorsorge und Rehabilitation und sind eine wirksame Hilfe bei gesundheitlichen Problemen auf medizinischer und psychosozialer Ebene. Kinder unter 12 Jahren können mitgehen und werden betreut (incl. Hausaufgabenbetreuung); falls sie krank sind, werden sie ebenfalls behandelt.

Winterkuren – besonders wirksam
Winterkuren gelten als besonders wirksam. Das Reizklima in den Kurorten wirkt sich positiv auf den Organismus aus; die dreiwöchige Auszeit verhindert, gerade in der Weihnachtszeit, eine depressive Stimmung. Der ruhigere Kur-Ablauf in den Kliniken im Winter - im Vergleich zum Sommer - fördert die Erholung. Bedürftige Frauen sollten sich von einer Ablehnung nicht abschrecken lassen und Widerspruch einlegen. Nach Aussagen von Kur- und Reha-Organisationen lohnt sich der Widerspruch auf jeden Fall.
Wer eine Kur beantragen möchte oder Näheres über Behandlungsprogramme wie physikalische Therapien, psychologische und sozialpädagogische Beratung wissen möchte, wende sich zum Beispiel an das Müttergenesungswerk (MGW) in Berlin ( www.Muettergenesungswerk.de) und/oder an deren Beratungsstellen vor Ort.

Ursula Geiling

Beratungs- und Vermittlungsstellen des Müttergenesungswerks in Darmstadt:
Caritasverband Darmstadt e.V. Heinrichstr. 32 A Telefon: 06151/999-110
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Darmstadt Hermannstr. 41 Telefon: 06151/ 2812-0

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