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MATHILDE

Fachhochschulverlag. Der Verlag für angewandte Wissenschaften, Kleiststraße 3, 60389 Frankfurt, www.fhverlag.de

Hartz IV

Warum sind Frauen besonders von dem neuen Sozialgesetzbuch II betroffen?

Die Arbeitslosigkeit hat zugenommen und steigt weiterhin an. Besonders betroffen sind Frauen, die in schlecht bezahlten Berufen und wegen der Familienaufgaben oft in Teilzeit arbeiten. Bei Entlassungen stehen sie häufig in der ersten Reihe. Ihre Teilzeitarbeitsplätze werden in letzter Zeit gern in 400 – Jobs umgewandelt. So hat zwar in den letzten Jahren die Erwerbsarbeit von Frauen in Deutschland zugenommen, diese Steigerung bewegte sich jedoch lediglich im 400 Euro Bereich.

Der ausschließliche Focus von Politikern und Unternehmern in der Arbeitsmarktpolitik liegt zunehmend auf Vollzeitarbeitskräften, meist Männer oder kinderlose Frauen, die »40+« arbeiten und Überstunden ohne Ende leisten können. Männer werden als Ernährer der Familie betrachtet, wohingegen Frauen doch bitte wieder zu Hause bleiben sollen, um Kinder zu gebären und die Familie zu versorgen.

Ich möchte im folgenden die spezielle Problematik der Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch (SGB) II (HARTZ IV ) darstellen, die besonders die Frauen betrifft. Es handelt sich um die bestehende Praxis der geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs: Bisherige HARTZ Gesetzgebung: Mathilde schrieb dazu in Heft 66, nachzulesen im Online- Archiv zu Frauenwelt und Arbeitsmarkt 2003) und die verschärfte Anrechnung des PartnerInneneinkommens (HARTZ IV) bei verheirateten als auch bei unverheirateten Paaren unter Beibehaltung des Ehegattensplittings. Es handelt sich um eine formale Betrachtung auf Grundlage der HARTZ IV Gesetzgebung und des Steuerrechts. Da in der Regel Frauen stärker betroffen sind, gehe ich nur auf diese Konstellation ein.

Wer arbeitslos wird, bekommt in Zukunft nur noch ein Jahr lang Arbeitslosengeld (ALG I), danach gibt es Arbeitslosengeld (ALG II) nach den Sozialgesetzbuch II, ein Minimalbetrag, der existenzsichernd sein soll, unabhängig davon, wieviel eine/r in die Sozialversicherung eingezahlt hat.

Verliert eine Frau nun ihren Broterwerb, gibt es mehrere Möglichkeiten. Hat sie vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet, bekommt sie im besten Fall Arbeitslosengeld (ALG I).
Hat sie keinen Anspruch (mehr) auf ALG I, so kann sie ALG II beantragen, die Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe.
Ist sie verheiratet und der Partner verdient über dem Existenzminimum, dann bekommt sie keine Leistung mehr, dafür aber ER die Steuerersparnis vom Ehegattensplitting, denn dieses Gesetz wurde beibehalten, was den Staat viel Geld kostet. Ein Mann, dessen Frau nicht erwerbstätig ist oder nur geringfügig verdient, wird steuerlich derart unterstützt, dass die Summe sich mit ALG II messen kann, nur mit dem Unterschied, dass sie von IHM ökonomisch abhängig ist. Sie wird den Betrag nicht auf ihrem Konto sehen.

Lebt sie unverheiratet mit einem Partner oder Partnerin zusammen, so wird auch hier das Partnereinkommen angerechnet, und sie geht möglicherweise leer aus. Eine Steuerersparnis gibt es in diesem Fall nicht. Vorsicht, sie muss sich dann auch selbst »krankenversichern«! Sie kann jetzt hoffen und beten, dass sie vom Partner (oder der Partnerin) unterstützt wird, denn beide haben sicherlich Gründe, warum sie nicht in den heiligen Bund der Ehe eingetreten sind., z. B. um ökonomische Unabhängigkeit und Selbständigkeit zu wahren.

Die Verschärfung der Anrechnung des Partnereinkommens führt nun dazu, dass viele Frauen aus der Förderung der Arbeitsagentur ganz herausfallen, da sie verheiratet sind oder mit Partnern zusammenleben, denn sie werden ja weiterhin versorgt. Sie bekommen kein eigenes Geld, über das sie selbst verfügen können. Sie fallen damit auch aus der Arbeitslosenstatistik! Wege in eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit werden zunehmend erschwert. Minijobs verschlimmern diese Situation nur noch, da sie sozialversicherungsfrei sind und die Existenz nicht sichern.

Soweit Frauen für Kindererziehung und Haushalt zuständig bleiben, werden sie am Arbeitsmarkt benachteiligt sein, was die Gefahr von Arbeitslosigkeit, besonders der Frauen, verstärkt. Dieser Tatbestand steht der Selbstbestimmung von Frauen im Weg und führt uns in vergangene Zeiten der ökonomischen Abhängigkeit vom Mann zurück.

Gundula Pause

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