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Von der Perle zur Hauswirtschafterin

Wer kennt sie nicht die gute Perle, die schlecht entlohnt, aber unentbehrlich die im Haushalt anfallenden Arbeiten verrichtete. Aus vielen Romanen ist sie uns bekannt. Brave, ehrliche, zuverlässige Frauen, die zum Teil Generationen von Familien versorgten, zum Gesinde des großbürgerlichen oder großbäuerlichen Haushalts gehörten.

1882 waren 40 % der weiblichen Arbeitnehmerinnen in »häuslichen Diensten« tätig. 1907 waren es noch 29 %. Ohne Ausbildung, mit überlieferten Kenntnissen ausgestattet, führten die »Perlen« den Haushalt. Die Berufsregelung in der Hauswirtschaft ist sehr jungen Datums.

Für junge Arbeiterinnen wurden hauswirtschaftliche Kurse angeboten, für Volksschülerinnen und Bürgertöchter Haushaltungsschulen eingerichtet. Den Namen ihrer Gründerin – Hedwig Heyl – tragen heute bekannte Fachschulen. 1924 wurden in Königsberg die ersten Hauswirtschaftsgehilfinnen, 1926 die ersten Hauswirtschaftsmeisterinnen geprüft.

Heute zählt der Beruf der »Hauswirtschafterin« zu den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen. Die Ausbildung dauert 3 Jahre oder 2 Jahre nach einjährigem Besuch der Berufsfachschule oder des Berufsgrundbildungsjahres. Die Ausbildung erfolgt im dualen System in Betrieb und Berufsschule. Da zum Teil nicht genügend Ausbildungsplätze angeboten werden, wird die Ausbildung auch in geförderten Maßnahmen durchgeführt. Folgende Kenntnisse und Fertigkeiten werden während der Ausbildung zur Hauswirtschafterin vermittelt:

  • Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung
  • Warenangebote und Verbraucher bewusstes Handeln
  • Grundlagen der Wirtschaftlichen Haushaltsführung
  • Soziale Aufgaben
  • Arbeitsgestaltung / Arbeitsplanung
  • Hygiene
  • Ernährung / Nahrungszubereitung / Vorratshaltung
  • Textilpflege und Textilverarbeitung
  • Wohnungsreinigung und -pflege
  • Arbeitsschutz / Unfallverhütung
  • Umweltschutz

Die Hauswirtschafterin kann im Privat- oder Großhaushalt eine Stelle finden, die gut bezahlt wird und eine interessante Tätigkeit bietet. Nach dreijähriger Tätigkeit kann sich die Hauswirtschafterin für die Prüfung zur »Meisterin der städtischen Hauswirtschaft« vorbereiten.

Aufgrund der Anerkennung der Haushalte als Ausbildungsstätte und des § 40 (2) im Berufsbildungsgesetz können Frauen, die in ihrer Familienphase den eigenen Haushalt sechs Jahre geführt haben, zur Prüfung zugelassen werden. Dadurch können Frauen in der Erwachsenenbildung einen staatlich anerkannten Berufsabschluss erlangen.

Vorbereitungslehrgänge dazu bietet das Bildungswerk Hausfrauen-Bund Hessen e.V. zum Beispiel auch in Darmstadt an. Die Lehrgänge dauern ca. 15 Monate bei 5 Stunden Unterricht pro Woche.

Die Lehrgänge in Darmstadt sind ständig überbucht, die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt nach ausgebildeten Hauswirtschafterinnen ist groß.

Ursula Weßling

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